UNSERE NEUE
GIS - BETRIEBSRENTE

100 % Arbeitgeberfinanziert

WIR EBNEN DEN WEG

Für einen schöneren Ruhestand.
Tatsache ist: die Lebenserwartung in Deutschland steigt: und damit auch die Zeit, die sie im wohlverdienten Ruhestand verbringen. Eine Zeit, die sie in vollen Zügen genießen sollten. Auch wenn die gesetzliche Rente sinkt.

Eckdaten zur Beispiel-Grafik: geb. 01.01.1985, ledig, StKl. I, keine Kirchensteuer, zzgl. 1,7 % Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, keine Kinderfreibeträge. Werte ohne Berücksichtigung von Inflation, VL, AVWL, Gehalts- und Rentenanpassungen.

Wer länger lebt, braucht mehr zum Leben! Da der Vorsorgebedarf aufgrund sinkender gesetzlicher Renten weiterwächst, wird eine ergänzende Altersvorsorge immer wichtiger. Schließlich wollen Sie sich Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter erhalten, um diese Zeit richtig genießen zu können.

UNSERE GIS – BETRIEBSRENTE
Lohnt sich für jeden!

Die Grafik zeigt beispielgebend, mit welcher möglichen Kapitalzahlung Sie bei Eintritt in den Ruhestand aus der GIS – Betriebsrente planen können.

Sie haben die Wahl zwischen Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Rente!

In den Beispielen wurde ein monatlicher Arbeitgeberbeitrag von 100,00 Euro bis zum Renteneintritt mit 67 unterstellt.

Ihr Kapitalwert kann bei Renteneintritt höher oder niedriger sein! Dies hängt von verschiedenen Einflussfaktoren wie Ihrem persönlichen Brutto-einkommen, Stellenzulage, die genaue Zahldauer bis Renteneintritt, mögl. Gehaltssteigerungen sowie der Kapitalmarktverzinsung u.a.m. ab.

Ihre persönlichen Versorgungsleistungen können Sie mit Zugang den Betriebsrentenunterlagen entnehmen.

Mögliche Fragen zur GIS – BETRIEBSRENTE?
Wir geben klare Antworten.

Ja! Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich 4% von Ihrem Bruttogrundgehalt (sofern anspruchsberechtigt, zuzüglich Stellenzulage(n) wie bspw. Pflege- oder SuE-Zulage) in einen für Sie einzurichtenden Betriebsrentenvertrag (Versorgungszusage) ein.

Sie selbst zahlen nichts hinzu!

Sofern Sie bereits eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für sich nutzen, bleibt diese Versorgungszusage bestehen. Die Beiträge werden weiterhin von Ihrem Arbeitgeber dort eingezahlt. Sollte Ihnen aufgrund der neugeordneten arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente eine höhere Versorgung als die Bisherige zustehen, so wird Ihre bestehende Versorgung angepasst.

Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge.
Ab 2024 sind Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis 302 Euro sozialabgaben- und bis zu 604 Euro im Monat steuerfrei. Den zuvor genannten staatlich geförderten Höchstbeiträgen, sind arbeitgeberfinanzierte Bestandteile abzuziehen.

Nein! Die Versorgungsleistungen aus der arbeitgeber-finanzierten Betriebsrente werden nicht auf Ihre gesetzlichen Versorgungsansprüche angerechnet und führen somit auch nicht zu Leistungskürzungen! Für Leistungen aus der mit Eigenbeiträgen finanzierten betrieblichen Altersvorsorge gilt grundsätzlich dasselbe.

Sollte das Unternehmen insolvent werden, bleiben Ihnen die unverfallbaren Ansprüche aus der arbeitgeber-finanzierten Betriebsrente gemäß der Versorgungszusage erhalten.

Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der Versorgungszusage erhalten. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder -pflichtig) weiterzuführen. Für die mit Eigenbeiträgen finanzierten betriebliche Altersvorsorge gilt grundsätzlich dasselbe. Wichtig: Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften aus der Betriebsrente werden grundsätzlich nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Sofern bei Ihrem Tod Leistungen fällig werden, sind in der genannten Reihenfolge widerruflich begünstigt:
– Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
– Ihre kindergeldberechtigten Kinder sowie Pflege‑, Stief‑, faktischen Stiefkinder1 bis zu einem Höchstalter
– Ihr namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebens-partner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft) *
– Ihre kindergeldberechtigten Enkelkinder in Ihrem Haushalt bis zu einem bestimmten Höchstalter
– Falls keine dieser Personen vorhanden ist: Sterbegeld (max. 8.000 EUR) geht an die von Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem Einvernehmen benannten Berechtigten, ansonsten an Ihre Erben.

* Es müssen darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um rechtswirksam ein Bezugsrecht zugunsten eines Lebensgefährten / Lebenspartners einer nicht eingetragene Lebenspartnerschaft und eines Kindes, das auf Dauer in Ihrem Haushalt aufgenommen wurde, zu begründen.

Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie auf die Versorgungs-leistungen Beiträge in die GKV und die gesetzliche Pflege-versicherung zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe.

GIS - Betriebsrente
Es lohnt sich für jeden!

DAMIT SIE BESTENS INFORMIERT SIND, BIETEN WIR IHNEN VERSCHIEDENE MÖGLICHKEITEN FÜR INFORMATIONS- BZW. BERATUNGSGESPRÄCHE AN.

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