
Eckdaten zur Beispiel-Grafik: geb. 01.01.1985, ledig, StKl. I, keine Kirchensteuer, zzgl. 1,7 % Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, keine Kinderfreibeträge. Werte ohne Berücksichtigung von Inflation, VL, AVWL, Gehalts- und Rentenanpassungen.
Sie wählen zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalzahlung.
Wir übernehmen vollständig die Beiträge in Höhe von 4% Ihres Bruttogrundgehaltes
(ggf. zzgl. Stellenzulage wie bspw. Pflege- od. SuE-Zulage). Ihnen entstehen keine Kosten!
Der Staat fördert die Betriebsrente dadurch, das Steuer- und Sozialabgaben während der Ansparphase entfallen.
Z.B. bei Arbeitgeberwechsel, Eltern-/Teilzeit, ein Abruf der Altersleistung ist bereits ab 62 Jahren möglich.
Die Betriebsrente gehört ab Beginn an Ihnen! Weder wir als Arbeitgeber noch der Staat haben Zugriff. Die Leistungsansprüche sind nach dem Betriebsrentengesetz unverfallbar Ihre. (Hartz-IV-sicher). Die Betriebsrente ist eine Zusatzrente zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversorgung und wird somit nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet
Die Grafik zeigt beispielgebend, mit welcher möglichen Kapitalzahlung Sie bei Eintritt in den Ruhestand aus der GIS – Betriebsrente planen können.
Sie haben die Wahl zwischen Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Rente!
In den Beispielen wurde ein monatlicher Arbeitgeberbeitrag von 100,00 Euro bis zum Renteneintritt mit 67 unterstellt.
Ihr Kapitalwert kann bei Renteneintritt höher oder niedriger sein! Dies hängt von verschiedenen Einflussfaktoren wie Ihrem persönlichen Brutto-einkommen, Stellenzulage, die genaue Zahldauer bis Renteneintritt, mögl. Gehaltssteigerungen sowie der Kapitalmarktverzinsung u.a.m. ab.
Ihre persönlichen Versorgungsleistungen können Sie mit Zugang den Betriebsrentenunterlagen entnehmen.
Ja! Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich 4% von Ihrem Bruttogrundgehalt (sofern anspruchsberechtigt, zuzüglich Stellenzulage(n) wie bspw. Pflege- oder SuE-Zulage) in einen für Sie einzurichtenden Betriebsrentenvertrag (Versorgungszusage) ein.
Sie selbst zahlen nichts hinzu!
Sofern Sie bereits eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für sich nutzen, bleibt diese Versorgungszusage bestehen. Die Beiträge werden weiterhin von Ihrem Arbeitgeber dort eingezahlt. Sollte Ihnen aufgrund der neugeordneten arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente eine höhere Versorgung als die Bisherige zustehen, so wird Ihre bestehende Versorgung angepasst.
Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge.
Ab 2024 sind Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis 302 Euro sozialabgaben- und bis zu 604 Euro im Monat steuerfrei. Den zuvor genannten staatlich geförderten Höchstbeiträgen, sind arbeitgeberfinanzierte Bestandteile abzuziehen.
Sollte das Unternehmen insolvent werden, bleiben Ihnen die unverfallbaren Ansprüche aus der arbeitgeber-finanzierten Betriebsrente gemäß der Versorgungszusage erhalten.
Sofern bei Ihrem Tod Leistungen fällig werden, sind in der genannten Reihenfolge widerruflich begünstigt:
– Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
– Ihre kindergeldberechtigten Kinder sowie Pflege‑, Stief‑, faktischen Stiefkinder1 bis zu einem Höchstalter
– Ihr namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebens-partner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft) *
– Ihre kindergeldberechtigten Enkelkinder in Ihrem Haushalt bis zu einem bestimmten Höchstalter
– Falls keine dieser Personen vorhanden ist: Sterbegeld (max. 8.000 EUR) geht an die von Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem Einvernehmen benannten Berechtigten, ansonsten an Ihre Erben.
* Es müssen darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um rechtswirksam ein Bezugsrecht zugunsten eines Lebensgefährten / Lebenspartners einer nicht eingetragene Lebenspartnerschaft und eines Kindes, das auf Dauer in Ihrem Haushalt aufgenommen wurde, zu begründen.
Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie auf die Versorgungs-leistungen Beiträge in die GKV und die gesetzliche Pflege-versicherung zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe.
DAMIT SIE BESTENS INFORMIERT SIND, BIETEN WIR IHNEN VERSCHIEDENE MÖGLICHKEITEN FÜR INFORMATIONS- BZW. BERATUNGSGESPRÄCHE AN.